Di

03

Aug

2010

Fast vergessen: Anwendern der Christlichen CGZP Tarifverträge der Zeitarbeit drohen milliardenschwere Sozialbeitrags-Nachforderungen

Wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen hatte durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dann drohen den UnternehmenNachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe“, so der renommierte Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren. Auf eins bis drei Milliarden Euro hat Schüren zu Beginn des Jahres die Höhe der Nachforderungen geschätzt: Für die Beitragsrückstände müssen die betroffenen Verleihunternehmen mit Rückstellungen vorsorgen, sonst haften bei Zahlungsunfähigkeit ihre Kunden.

 

Die Nachforderungen ergeben sich aus der Differenz der Löhne, die den Zeitarbeitnehmern aufgrund von CGZP-Tarifen gezahlt wurden, und den Löhnen, die der entleihende Betrieb seinen gewöhnlichen Beschäftigten zahlte. Waren die CGZP-Tarifverträge unwirksam, müssten die Sozialbeiträge der zu niedrig bezahlten Zeitarbeitnehmer nachträglich für vier Jahre an die Sozialbeiträge der anderen Beschäftigten der entleihenden Unternehmen angepasst werden.

Schon Anfang des Jahres hatte Prof. Schüren in der Wirtschaftswoche vorgerechnet dass pro Arbeitnehmer und Jahr die Beitragsnachzahlung zwischen 10.000 und 16.000 Euro ausmacht. Sollte die Zeitarbeitsfirma nicht zahlungsunfähig sein, so werden die betroffenen Kunden in die Durchgriffshaftung genommen.

Ab dem 01.01.2010 haben die Christlichen Gewerkschaften nicht mehr Tarifverträge als CGZP – Tarifgemeinschaft, sondern als Einzelgewerkschaften abgeschlossen. Diese neue Konstellation steht bei der BAG – Entscheidung zur Tariffähigkeit nicht zur Debatte und müsste in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Somit ist der Nachzahlungszeitraum auf die Jahre 2007 bis Ende 2009 begrenzt.

Ein Wechsel zu DGB – Tarifen wird den ehemaligen Anwendern der christlichen Tarifverträgen wenig nützen. Die SV – Prüfer sind angewiesen, nach Rechtskraft des BAG – Urteil unverzüglich zu handeln und durch Schätzung den Differenzbetrag zu „Equal Pay“ für die Zeiträume zwischen 2007 und 2009 zu ermitteln. Im Rahmen der Durchgriffshaftung werden Schätzungen dann eventuell auch bei Entleihern durch geführt.

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Kommentare: 3

  • #1

    ein ehemaliger AMP-Anwender (Mittwoch, 04 August 2010 15:59)

    ...ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass dies einfach 1:1 durch gezogen wird, aber warten wir es einfach mal ab.

  • #2

    S. Strottmann (Donnerstag, 05 August 2010 17:35)

    Ich kann es mir - wahrlich - sehr gut vorstellen.

    Eine sehr angenehme und überraschend leichte Möglichkeit für die Sozialkassen, sich - zumindest halbwegs - gesund zu sanieren.

    Diese Forderungen werden kommen und die Politik kann sich zeitgleich als Heilsbringer feiern, da der Markt der Arbeitnehmerüberlasser danach sichtlich ausgedünnt sein wird. Der Sozialapparat wird ebenfalls nicht bedeutend belastet, da sicherlich der großteil der hiervon betroffenen externen MA sich auf die übrigen Anbieter aufteilen werden.

    Die einzige Prognose Norbert, in der ich Dir nicht zustimme, ist die Subsidarität.
    Ich bin mir sicher, dass hier - auf Rücksicht auf die positive Aufbruchstimmung am Markt - der Subsidarität in diesem Fall ein Riegel vorgeschoben wird und die Verbindlichkeiten nicht von Verleiher auf Entleiher überspringen werden.

    Der Berliner Chaos-Club erzeugt zwar derzeitig nicht den Eindruck, als würden dort Nobelpreisträger zu Werke gehen, jedoch hoffe ich darauf, dass die handelnden Personen sich in soweit Ihre Vernunft bewahrt oder wiedererlangt haben, als dass ihnen die Konsequenzen einer solcher Handlung bewusst wären.

    Klar, gesunde und liquide Sozialkassen sind wichtig, jedoch denke ich nicht, dass diese zu dem Preis einer abgewürgten Konjunktur bezahlt werden sollten.
    Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein und hätte - meiner Meinung nach - mehr desolate Folgewirkungen. Sowohl augenblicklich für die Entleiher, als auch mittel- und langfristig für die ANÜ-Branche, da der Markt zutiefst verunsichert wäre.

    just my two cents
    Sebastian

  • #3

    Jens Lösch (Montag, 13 Dezember 2010 08:47)

    Wenn die z.B.Rentenkasse die Nachzahlungen nicht verlangt, müßte man sie wegen meinen dadurch eventuell höheren Rentenansprüchen verklagen

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