Bisher führten Gerichtsentscheide zum Lohndumping oder Nichtzahlung von Mindestlöhnen zur Nachzahlung an die jeweils betroffenen Mitarbeiter. Der Tatbestand wurde rechtlich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet. Das Landgericht Magdeburg hat mit seiner Entscheidung zu diesem Thema alle Folgen eines bewusst vorenthaltnen Lohnes berücksichtigt. Damit wurde auch endlich ein Zusammenhang mit den Sozialabgaben hergestellt. Logischerweise werden bei vorenthaltenem Lohnen auch Sozialabgaben vorenthalten. Und das ist laut einschlägiger Rechtsmeinung eine Straftat. Die Argumentation der Magdeburger Richter ist somit schlüssig: Lohndumping ist eine Straftat!
Und das hat auch noch weitere Folgen, Nach der Gesetzeslage im AÜG müsste den verurteilten Firmen zwangsweise die Erlaubnis entzogen werden.
Viele suchen zu ergründen, warum Lohndumping betrieben wird, Mindestlöhne nicht gezahlt werden oder Mitarbeiter vorsätzlich zu niedrig eingestuft werden. Ein Erklärungsansatz ist, schnelles Geld auf Kosten der Mitarbeiter zu verdienen. Lohnkosten sind die Hauptkosten in der Zeitarbeit, Löhne und Verrechnungspreise sind die hauptsächlichen „Stellschrauben“ für einen wirtschaftlichen Erfolg. Disponenten werden mit Gewinnbeteiligungen geködert, hohe Gewinne für das unternehmen zu erzielen. Wer dann mit Preisdumping seinen Marktanteil erhöhen will, der wird an der Lohnschraube drehen und Lohndumping betreiben. So wird der vom LG Magdeburg festgestellte Straftatbestand des Lohndumpings organisiert und strukturiert. Große Gewinne sind dadurch zu realisieren. Nicht umsonst „tummeln“ sich inzwischen auch so genannte „Heuschrecken“ in der Branche.
Lohndumping und Nichtzahlung von Mindestlöhnen bei gleichzeitig notwendiger HarzIV – Aufstockung schädigt Sozialkassen und dem Staat und Gesellschaft.
Norbert Fuhrmann
Kommentare: 1
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#1
Das Urteil hat auch starke Auswirkungen auf die Zeitarbeit. Alle die bei Malern nicht den Gesellen-Mindestlohn zahlen oder Gesellen als Helfer bezahlen machen sich strafbar.
