So

06

Jun

2010

Fluchtburg IGZ und BZA für AMP – Mitglieder

Verbandszugehörigkeit ist kein sicheres Entscheidungskriterium mehr für die Beauftragung von Zeitarbeitsunternehmen

 

In den letzten Wochen ist eine massive Eintrittswelle von AMP – Mitgliedern in die Verbände IGZ und BZA erfolgt. Firmen sind sich offensichtlich der „Nichttariffähigkeit“ der Christengewerkschaften CGZP bewusst und fürchten Nachzahlungsansprüche der Sozialversicherungsträger für den Zeitraum 2007 – 2009 nach dem im Herbst anstehenden Urteilsspruch der Bundesarbeitsgerichts.

 

Mit dem „Untertauchen“ wird der Versuch unternommen, aus der „Schusslinie“ der BFA – Prüfer zu kommen und den Kunden keinen Ansatzpunkt für Überlegungen zur möglichen Durchgriffshaftung zu geben. Dies würde den Kundenbetrieb dann treffen, wenn bei Nachforderungen der Sozialversicherungsträger die Zeitarbeitsfirma nicht zahlen kann.

 

Die Freude über weitere Mitglieder ist einerseits bei den Verbänden zu verstehen, doch wird sie stark getrübt. Während bisher die Mitgliedschaft bei BZA und IGZ als Kriterium für Sicherheit und Seriosität stand, ist in Zukunft dies nicht mehr gegeben. Vor Nachzahlung bei Durchgriffshaftung durch eine AMP – Vergangenheit einiger Firmen sind die Kunden allein durch die Verbandszugehörigkeit nicht geschützt.

 

Um den entleihenden Kundenbetrieben mehr Sicherheit zu bieten, werden wir eine Liste der wechselnden AMP – Unternehmen auf unserer Homepage führen und eine „Zeitarbeitsampel“ einführen. Mit „grün“ gekennzeichnete Betriebe sind faire und sichere Unternehmen der Zeitarbeit, die auch objektiv überprüft sind.

 

Norbert Fuhrmann

 

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