Bei der Zertifizierung zur Erlangung des Qualitätssiegels Zeitarbeit werden auch Werk- und Dienstverträge von Zeitarbeitsfirmen auf ihre Echtheit geprüft. Scheinwerkverträge sind kein Merkmal für faire und saubere Zeitarbeit.
Durch die Erhöhung der Tarife in 2010 weichen inzwischen einige Zeitarbeitsunternehmen auf „Werk-“ bzw. „Dienstverträge“ aus. Damit wird versucht, die Tarifpflicht des AÜG zu umgehen, um Preis und Lohndumping weiterhin zu betreiben.
Ob ein Werk- bzw. Dienstvertrag oder Überlassung von Arbeitnehmern vorliegt, richtet sich nicht nach der Formulierung in den Verträgen, sondern danach, ob der Arbeitnehmer ausschließlich auf Weisung des Kunden tätig wird und in dessen Organisation eingebunden ist. Entscheidend ist nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung des Auftrags.
Sind die Weisungen des Dritten gegenständlich begrenzt, also auf die zu erbringende Werkleistung bezogen, so deutet dies auf das Vorliegen eines Werkvertrages hin. Dagegen sprechen Arbeitsanweisungen für Arbeitnehmerüberlassung.
Beim Werkvertrag organisiert der Unternehmer alle erforderlichen Handlungen selbst und ist für deren korrekte Durchführung verantwortlich. Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmen als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, deutet dies auf Arbeitnehmerüberlassung hin, weil der Besteller dann durch seine Anweisungen den Gegenstand der von dem Arbeitnehmer zu erbringende Leistung überhaupt erst bestimmt und damit Arbeit und Einsatz für ihn organisiert.
Solche Werk- und Dienstverträge sind Irreführung und Täuschung und haben mit Fairness in der Zeitarbeit nichts zu tun. Die Verbände der Branche täten gut daran, solche Machenschaften zu ächten. So könnte mehr Glaubwürdigkeit geschaffen werden.
Norbert Fuhrmann
Kommentare: 1
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#1
Aber was ist einem solchen Fall zu tun, wenn eine Zeitarbeitsfirma mit "freien Mitarbeitern" Werkvertäge schließt, die in Wahrheit Schein-Werkverträge sind.
Wer ist zuständig?
Fühlt sich überhaupt jemand zuständig oder können die Zeitarbeitsfirmen tun und lassen was sie wollen? 