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12
Mai
2010
Vergleich der Tarifabschlüsse in der Zeitarbeit
Sindelfingen, 12. Mai 2010 | Die Tariflandschaft in der Zeitarbeit bringt nach Abschluss der letztenVerhandlungsrunden einige Veränderungen mit sich. Aber in welchen Punkten konnten sich die Gewerkschaften beziehungsweise die Arbeitgeberverbände durchsetzen? Norbert Fuhrmann, Tarifexperte und Geschäftsführer der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH (IQZ) führt anhand der bekannten Ziele der DGB-Gewerkschaften eine Bewertung der Verhandlungsergebnisse durch:
Vereinheitlichung der Tarifverträge von BZA und iGZ
Dieses Ziel konnte auf Kosten einer de facto Tarifabsenkung beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) erreicht werden. Zukünftig unter iGZ-Tarif eingestellte Facharbeiter
erhalten demnach einen deutlich geringeren Lohn als bisher. Betrug der Einstiegslohn für Facharbeiter bis dato 9,52 €, müssen sich diese ab dem 1. Juli mit 9,25 € zufrieden geben. Der Lohn eines
erfahrenen Facharbeiters sinkt dann bei Neueinstellung von 10,80€ auf 10,16 €.
Abschluss eines Mindestlohn-Tarifvertrags als Vorraussetzung für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz
Es ist ein Mindestlohn-Tarifvertrag zu Stande gekommen. Für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz fehlt allerdings noch eine abschließende Einigung zwischen DGB- und Christlichen
Gewerkschaften sowie der drei beteiligten Arbeitgeberverbände.
Beendigung der Verrechnungsmöglichkeit von Bruttolohn mit Spesen im BZA-Tarifvertrag
Der strittige §8.6 wurde aus dem aktuellen, zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Vertragswerk gestrichen. Die Möglichkeit Lohn mit Spesen zu verrechnen, besteht also nicht mehr.
Erreichung des Mindestlohnniveaus von 7,50 € im Osten als Abrundung der bekannten DGB-Mindestlohnforderung
Eine Anhebung der Helfertarife „Ost" auf 7,50 € wurde vereinbart, wird allerdings erst im Jahr 2013 erreicht. Seine Mindestlohnforderung hat der DGB allerdings bereits in den vergangenen Wochen
angepasst – auf 8,50 €.
Erreichen einer finanziellen Verbesserung für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit
Durch die Tarifabsenkungen beim iGZ kann man nicht von einer generellen Verbesserung für alle Zeitarbeitnehmer sprechen. Die durchschnittlichen Lohnzuwächse halten sich bis zum Ende der
Tarifvertragslaufzeit in vier Jahren insgesamt in Grenzen.
Aufnahme der verabredeten Verhandlungen über Branchenzuschläge
Branchenzuschläge als Instrument der Verringerung der Lohndifferenz zwischen Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmern sind vom Tisch. Die einst im BZA-Tarifvertrag festgeschriebene
Verhandlungsverpflichtung wurde somit ad acta gelegt.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"
Betrachtet man die überschaubaren Tariferhöhungen auf der einen und die zum Teil vereinbarten Lohnabsenkungen auf der anderen Seite, entsteht der Eindruck, dass die Gewerkschaften das Kernziel ihrer eigenen Kampagne bis zur Tarifeinigung ausgeblendet haben. Nachdem dieTarifabschlüsse bekannt gegeben wurden, starteten die Gewerkschaften einen neuen Anlauf für „Equal Pay", was aus unterschiedlichen Gründen nicht nur im Arbeitgeberlager für Verwunderung sorgt.
Absetzen von den zwischen AMP und Christlichen Gewerkschaften vereinbarten Löhnen und Bezahlung oberhalb der Armutsgrenze
Im Helferbereich wurden die Tarife der drei wichtigen Arbeitgeberverbände auf 7,60€ (West) vereinheitlicht.Sie liegen damit aber immer noch unterhalb der vom Statistischen Bundesamt definierten Armutsgrenze. Nach der Absenkung bei der iGZ ist der BZA-Tarifvertrag für Facharbeiter mit geringer Berufserfahrung am attraktivsten. Erfahrene Facharbeiter profitieren nach der Entgeltrahmendefinition des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) von den deutlichen Tarifanhebungendes AMP-Tarifwerks. Danach werden sie künftig spürbar besser entlohnt als ihre Kollegen, die unter DGB-Tarif arbeiten.
Einführung einer wirksamen Schlecker-Klausel
Eine wirkungsvolle Missbrauchsklausel, die dem beispielsweise durch Schlecker praktiziertenDrehtüreffekt entgegenwirkt, wurde nicht vereinbart. Ein Beispiel: Die Firma Meniar ist kein zum Schlecker-Konzern gehörendes Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes und fällt somit nicht unter die momentan verhandelten tarifvertraglichen Regelungen. Hier sind Nachjustierungen zu erwarten.
Verringerung der Lohnschere
Das die bis 2013 vereinbarte Tarifentwicklung zu einer spürbaren Verminderung des Lohnabstands zwischen Zeitarbeitern und Stammbelegschaft führen wird, ist nur dann zu erwarten, wenn in anderen Branchen keine Tariferhöhungen erfolgen.
Im Westen tragen die Beschäftigten unter AMP-Tarif künftig nicht mehr die „Billiglaterne", wenngleich der durch den Verband vereinbarte Osttarif weiterhin am geringsten ausfällt. Durch die Vereinheitlichung der Tarifverträge von BZA und iGZ hat das iGZ-Tarifwerk seinen Premiumstatus im Sinne der Mitarbeiter verloren.
Kommentare: 4
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#1
Warum wohl ist der Sprung von EG 4 zu EG 5 so auffallend groß? Weil selbst die Verhandlungspartner (christliche Gewerkschaften, die ja auch für die Haus-TV mit Std.-löhnen von € 4,88 verantwortlich sind) nicht davon ausgehen, dass korrekt eingruppiert wird? Ich bin sicher, hier ist mehr Schein als Sein! Facharbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung, die bei AMP-Mitgliedern beschäftigt sind, werden in aller Regel - wie in der Vergangenheit auch - in die EG 4 eingruppiert. Hinweis darauf bietet auch die Anlage des Entgelt-TV, bei denen Beispielberufe genannt werden. Da steht was von Facharbeitern mit Spezialkenntnissen, nichts aber von mehrjähriger Berufserfahrung!
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#2
@Walsimöt: Woher weisst Du das? Ich bin NL-Leiter in einem Unternehmen, das sich fast ausschließlich auf E-Technik spezialisiert hat. Wir bezahlen nach AMP. Von meinen Leuten sind ca. 70% in E5, 20% in E4, 10% in E6. Die in E4 sind in der Tat Berufsanfänger.
Die "falsche" Eingruppierung bringt bei Facharbeitern doch nichts. In meinem Bereich würde niemand für 10,16 € als erfahrener Elektriker arbeiten (West). Wenn Du jemanden kennst, sag Bescheid, den werbe ich ab...
Das AMP-Bashing ist ziemlich nervig. Der eigentliche Missbrauch in der Zeitarbeit hat sich auch in der Vergangenheit nicht im AMP-Tarif abgespielt, sondern bei einigen in der Tat dubiosen Haustarifverträgen (mit christlichen...) oder durch klaren Missbrauch (falsche Eingruppierung bei IGZ, BZA und AMP oder Ost-Tarif für Leute mit Wohnsitz im Westen bei AMP, Beschiss bei den Reisekosten bei BZA).
Der gesamte Sumpf spielt sich dabei im Helfersegment ab, und zwar quer durch alle Lager von AMP, IGZ, BZA. Vielleicht mit dem AMP in der ersten Reihe... aber wirklich nicht allein. -
#3
@Tjö
wurde am vergangenen Freitag bei einer Zeitarbeitsfirma mit der E3 (AMP - West) eingestellt, allerdings nicht im Bereich Elektro. Bin auch kein Berufsanfänger, sondern Facharbeiter (Chemie) mit Erfahrungen... nur nicht in diesem Bereich wo ich dann eingesetzt werde. Eingesetzt werde ich jetzt in der Pharmazie, auch wenn ich dort noch nie war sind beide Bereiche arg verwandt miteinander (wenn man dies so sehen kann).
Den Rest von meinem Gehalt muss allerdings meine alte Firma zahlen, so habe ich das gleiche wie vorher, sonst hätte ich das nie gemacht. Meine alte Firma kennt sich aus mit Zeitarbeitsfirmen, dort arbeiten einige die solche Verträge haben - keine Ahnung nach welchem Tarif. Bin nur gespannt ob später die Abrechnung stimmen wird :-(.
Denke in meinem Fall muss ich "Walsimöt" zustimmen. -
#4
@Walsimöt
"Hinweis darauf bietet auch die Anlage des Entgelt-TV, bei denen Beispielberufe genannt werden."
Wo hast Du dies gefunden? Ich habe die Version vom 15.03.2010 gefunden und da werden keine Beispielberufe erwähnt. 