Di

09

Mär

2010

Probearbeit | Statt Lohndumping gar keine Bezahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,


als sich mein Sohn bei einer von der Arbeitsagentur vorgeschlagenen Stelle bei einer Leihfirma vorstellte, fuhr der Chef mit ihm sogleich zu einer Firma, bei der er teilweise schwere Papierpakete auf eine Palette schichten und sie mit dem Hubwagen zum Tor bringen musste. Nun arbeitete er von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr in dem Betrieb.


Zu einer Bezahlung und Fahrtkosten sagte der Chef nur " Die Arbeitsagentur käme dafür auf. Es sind ca. 140 km mit dem Auto angefallen und dann noch die Arbeitsstunden.


Nach nochmaligem energischem Einwand bei der Agentur, werden wir ca. 100 km an Fahrtkosten ersetzt bekommen. Das heisst zum Betrieb und zurück.
Wegen dem Arbeitslohn müssen wir uns mit der Leihfirma auseinandersetzen.

 

Die Arbeitsagentur sagte fmdl., dass die Leihfirmen kein Personal für Probearbeit
einsetzen dürfen.

 

Mit freundlichen Grüssen
Dieter Hildner

 

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Kommentare: 3

  • #1

    Norbert Fuhrmann (Dienstag, 09 März 2010 16:13)

    Sehr geehrter Herr Hildner,

    danke für den Beitrag. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Probearbeiten ist in der Zeitarbeit nicht erlaubt, also nicht legal.

    Wer so arbeitet, der beutet Mitarbeiter aus und bereichert sich noch daran. Es ist ein Fall für die Aufsichtsbehörde (zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit). Fragen sie in der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Regionaldirektion für das Unternehmen zuständig ist.

    Solche Firmen gehören nicht an den Markt

    Norbert Fuhrmann

  • #2

    Ralf Raupach (Mittwoch, 24 November 2010 12:56)

    Warum wird in dem Beitrag der Name der Zeitfirma nicht genannt?
    Öffentlich machen!

    R. Raupach

  • #3

    Schriftl. Antwort der Zeitarbeitsfirma (Sonntag, 28 November 2010 18:59)

    Sehr geehrter Herr Hildner,
    es war lediglich vereinbart, dass Sie sich die Firma .... einmal anschauen und dann entscheiden, ob die Tätigkeit für Sie "passt".
    Wenn Sie bei der Firma gearbeitet haben, so haben Sie das aus eigener Entscheidungsfreiheit getan. Wir haben mit ihnen weder einen Arbeitsvertrag geschlossen noch eine Probearbeitszeit vereinbart und schulden ihnen für ihre ohne unser Wissen erfolgte Tätigkeit daher auch keinen Lohn.

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