Di
09
Mär
2010
Probearbeit | Statt Lohndumping gar keine Bezahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als sich mein Sohn bei einer von der Arbeitsagentur vorgeschlagenen Stelle bei einer Leihfirma vorstellte, fuhr der Chef mit ihm sogleich zu einer Firma, bei der er teilweise schwere Papierpakete
auf eine Palette schichten und sie mit dem Hubwagen zum Tor bringen musste. Nun arbeitete er von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr in dem Betrieb.
Zu einer Bezahlung und Fahrtkosten sagte der Chef nur " Die Arbeitsagentur käme dafür auf. Es sind ca. 140 km mit dem Auto angefallen und dann noch die Arbeitsstunden.
Nach nochmaligem energischem Einwand bei der Agentur, werden wir ca. 100 km an Fahrtkosten ersetzt bekommen. Das heisst zum Betrieb und zurück.
Wegen dem Arbeitslohn müssen wir uns mit der Leihfirma auseinandersetzen.
Die Arbeitsagentur sagte fmdl., dass die Leihfirmen kein Personal für Probearbeit
einsetzen dürfen.
Mit freundlichen Grüssen
Dieter Hildner
1 Kommentar
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#1
Sehr geehrter Herr Hildner,
danke für den Beitrag. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Probearbeiten ist in der Zeitarbeit nicht erlaubt, also nicht legal.
Wer so arbeitet, der beutet Mitarbeiter aus und bereichert sich noch daran. Es ist ein Fall für die Aufsichtsbehörde (zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit). Fragen sie in der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Regionaldirektion für das Unternehmen zuständig ist.
Solche Firmen gehören nicht an den Markt
Norbert Fuhrmann 
