Do

25

Feb

2010

Doppelanwender und Doppelmoral

In kaum einer anderen Branche ist der Tarif-Dschungel derart unübersichtlich wie in der Zeitarbeit. Neben den sechs Branchentarifverträgen, je drei mit den DGB- und den christlichen Gewerkschaften abgeschlossen, existieren eine Vielzahl individuell ausgehandelter Haustarifverträge. Letztere sind zwar größtenteils gekündigt, können jedoch in Rahmen der Nachwirkung weiterhin, durch „Inbezugnahme" in den einzelnen Arbeitsverträgen, genutzt werden.

 

Die im Vergleich durchweg niedrigeren Tarife der christlichen Gewerkschaften genießen in vielen Kundenbetrieben derzeit ein geringeres Ansehen als die mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Verträge. Dies gilt insbesondere seitdem das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP auch in zweiter Instanz die Tariffähigkeit abgesprochen hat. Stichwort: Durchgriffshaftung.

 

Die meisten Personaldienstleister sind in den Branchenverbänden BZA und iGZ organisiert, also dort, wo sich „auf der anderen Seite" die DGB-Gewerkschaften engagieren. Häufig wird schon allein die Zugehörigkeit zu einem dieser Verbände als „Premium-Merkmal" in der Vermarktung gegenüber Kunden und potentiellen Mitarbeitern herausgestellt. Aber kann man sich darauf verlassen?

 

Zwischen DGB- und christlichen Tarifverträgen gibt es für die gleiche Qualifikation Unterschiede in der Bezahlung von zum Teil über 2 Euro pro Stunde. Diese immensen Unterschiede sind für viele Zeitarbeitsunternehmen so verlockend, dass sie beide Tarifverträge anwenden, um ihre Margen zu optimieren und alle Kundenanfragen bedienen zu können.

 

Am deutschen Zeitarbeitsmarkt kommen zwei Arten von Doppelanwendern zum Zuge:

 

Der „unbedarfte" Doppelanwender wendet in seiner Firma den teuren und den billigen Tarifvertrag gleichermaßen an. Darf er zwar als iGZ- oder BZA-Mitglied satzungsgemäß eigentlich nicht, aber „wo kein Kläger, da kein Richter".

 

Beliebter ist jedoch die „versteckte" Anwendung zweier unterschiedlicher Tarifverträge, die ähnlich funktioniert wie das „Prinzip Schlecker" - durch ein zweites, eigens zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen. Zwischen dem ursprünglichen Unternehmen und der Neugründung sind die Verflechtungen in der Regel leicht zu erkennen. So gleichen sich häufig Ansprechpartner, Anschriften, Telefon- und Faxnummern. Sogar die Firmenbezeichnungen ähneln sich häufig.

 

Der Hintergrund ist klar: Nach außen hin, macht der DGB-Tarifvertrag mehr her, lässt sich in jeder Hinsicht besser vermarkten. Bei Doppelanwendern bleibt die Dienstleistungsqualität und eine faire Behandlung von Kunden und Mitarbeitern auf der Strecke. Mit gelebter Unternehmensverantwortung hat all dies rein gar nichts zu tun.

 

Norbert Fuhrmann
Tarifexperte und Geschäftsführer der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ)

 

 

Trackback-Url für diesen Artikel


Trackbacks / Pingbacks: 0

Kommentar schreiben

21 Kommentare

  • #1

    Robert Schäfer (Freitag, 26 Februar 2010 13:45)

    Auch in diesem Betrag liegt eine Doppelmoral!
    Der Autor wirbt ganz nebenbei für ein Siegel, dessen GF er zufällig ist. Geknüpft an eine Bedingung: Anwendung " DGB Tarifvertrag". Welche ein moralischer Anspruch.
    Im übrigen finde ich es persönlich mehr als fraglich, wenn hier Unternehmer an den Pranger gestellt werden, die ein verfassungsgemäßes Recht ausüben, Selbstbestimmung.

    R. Schäfer

  • #2

    Norbert Fuhrmann (Freitag, 26 Februar 2010 14:39)

    Hallo Herr Schäfer,

    Als Geschäftsführer der IQZ (steht klar lesbar im Impressum dieser Seite)werbe ich nicht "zufällig" für ein Siegel, sondern es ist meine Aufgabe. Wir stehen für eine faire Zeitarbeit mit der notwendigen gesellschaftlichen Verantwortung (siehe "über uns"). Dieser Anspruch wird und wurde nicht mit den CGZP Haus- und Flächentarifen objektiv erfüllt.
    Die hier eingestellten Beiträge aus öffentlichen Medien sind allgemein zugänglich.
    Weiterhin eingestellte Beiträge sind Darstellungen von Handlungsweisen aus unsere Branche, die die Glaubwürdigkeit stark erschüttert haben und den Rahmenbedingungen der Sozialen Marktwirtschaft widersprechen.

    Ein verfasunggemäßes Recht auf Selbstbestimmung und eventuell anderen dabei Schaden zuzufügen ist nicht im GG verankert

    N.Fuhrmann

  • #3

    sleepy (Freitag, 26 Februar 2010 14:52)

    Hallo Herr Schäfer,

    Doppelmoral?

    Warum finde ich Ihre Firma gleichzeitig beim AMP und beim IGZ ?

    Wer im Glashaus sitzt...

  • #4

    Robert Schäfer (Freitag, 26 Februar 2010 17:09)

    @Fuhrmann,da ich immer neutral werte nehme ich das mal nicht persönlich, denn sollte ich Schaden zufügen, sollte man mich strafrechtlich verfolgen. Nur weil es Firmen gibt die AMP anwenden,sind das noch lange keine Rechtsbrecher. Auch wir sind für eine faire und gerechte Zeitarbeit. Das ganze wird doch wieder nur für interne Politik benutzt oder warum wird der BZA TV nochmals überarbeitet? Nur damit der AMP Tarif nicht höhere EG haben darf.
    Aber Einbahnstrassen denken bringt uns nicht weiter. Das Siegel oder auch den RAL Einrtag finde ich persölich sehr gut, nur die Bedingungen mit iGZ / BZA sind zu einseitig.
    @sleepy
    Die Schäfer & Schäfer GbR (iGZ u AMP Fördermitglied) betreibt keine AÜ.
    Die Schäfer Personaldienstleistungen GmbH ist kein Mitglied.

  • #5

    Norbert Fuhrmann (Samstag, 27 Februar 2010 11:30)

    Sehr geehrter Herr Schäfer,

    zunächst einmal möchte ich darauf verweisen, dass es der Initiative Qualitätssiegel darum geht, Firmen auszuzeichnen, die mit einer geselschaftlichen Verantwortung ihre Firma führen.

    Bei den durch die IQZ zertifizierten Personaldienstleistern ist Lohn- und Preisdumping auf dem Rücken der Mitarbeiter ebenso ausgeschlossen wie Gewinnoptimierung per ALG-Aufstockung auf Kosten der Steuerzahler. Unternehmen, die mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit ausgezeichnet wurden, sind sich ihrer Verantwortung im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft bewusst.

    Dabei wird das Ziel auch quantifiziert durch die Definition von Armutslöhnen durch das Statistische Bundesamt. Die Grenze für einen Alleinstehenden (Steuerkl.I)liegt bei einem Monatseinkommen von netto 913,- €. Das entspricht etwa einem Stundenlohn von mindestens 7,76 € brutto.

    Zum Zeitpunkt der Festlegung der gesamten Kriterien waren für dieses monetäre Kriterium die CGZP Tarife (bedingt auch durch die Absenkung) weit davon entfernt. Auch BZA Anwender, die die Absenkung nach §8.6 ausüben waren und sind nicht zertifizierungsfähig. Es reicht also nicht aus, wenn nur nach IGZ- oder BZA Tarif gezahlt wird.

    Die "Doppelanwendung" wird aus moralischen Gründen von uns verurteilt, weil man eventuell Kunden und Bewerber mit einem hohen Tarifvertrag täuscht und dann mit einem "Billigtarif" "um die Ecke" kommt. Da sind mir ehrliche AMP Anwender aus den moralischen Gesichtspunkten näher, weil sie zu dem was sie machen stehen.

    Jeder der sich freiwillig von uns zertifizieren lässt macht unter anderem deutlich, dass er auskömmliche Löhne mit der gesellschaftlichen Verantwortung zahlt.

    Als Einbahnstrasse ist nur gemeint, dass auch Entleiher ihren Teil der gesellschaftlichen Verantwortungen tragen müssen, damit die "Methode Schlecker" sich nicht häufig wiederholt.

    Das Ganze ideologisch in verbandspolitische Schubladen zu stecken, wäre zu kurz gedacht.
    Schließlich ist ein Hauptunterfangen, das Image der Zeitarbeit nachhaltig zu verbessern. Worte allein sind hier zu wenig.

    Norbert Fuhrmann

  • #6

    Robert Schäfer (Montag, 01 März 2010 14:10)

    Sehr geehrter Herr Fuhrmann, meine Mitarbeiter der E 1 verdienen ca. 985.- (8,59) und es ist mir als Unternehmen verwährt dieses Siegel zu erhalten. Sie werden mir zugestehen das es ich wieder sage , dass die Vergaberichtlinien mit einer bestimmten Brille gesehen wird. Ohne die Ausrichtung zum DGB Vertrag wird man hier als Unternehmer 2. Klasse behandelt. Doppelmoral? Entscheiden Sie.
    Mfg R. Schäfer

  • #7

    Hartwig Marx (Samstag, 06 März 2010 15:25)

    Sehr geehrter Herr Schäfer,

    ich kann Sie insofern verstehen, als dass Sie gegen keines der (noch) geltenden Gesetze verstoßen. Ich selber bin seit 1987 unternehmerisch tätig und versuche in dem bei mir seit Juni 2009 existierenden Geschäftsfeld "Personaldienstleistungen" (m)ein Lebensmotto umzusetzen, welches mich zu einem glücklichen Menschen gemacht hat, nämlich: Tue Gutes, damit es dir selber gut geht!
    Mir ginge es sowohl als Unternehmer, als auch als Mensch einfach NICHT gut, wenn ich meinen Leiharbeitern die Löhne zahlen würde, zu denen MENSCHEN in manchen Tarifen arbeiten sollen. Und es ginge mir nicht besser durch die Tatsache, dass diese Löhne gesetzlich abgesichert sind.
    Entscheiden Sie.

    In der Hoffnung nicht belehrend oder verurteilend gewirkt zu haben, sende ich Ihnen herzliche Grüße aus Düren

    Hartwig Marx, Marx Automation GmbH

  • #8

    Robert Schäfer (Montag, 08 März 2010 16:00)

    @Stille, "Die Ironie ist eine Äußerung, die – häufig unausgesprochene – Erwartungen aufdeckt, indem zum Schein das Gegenteil behauptet wird" (Wiki) Das sollten Sie mir doch ausführlicher Erklären. Sehe da jetzt keinen Zusammenhang.
    @ Marx, zwischen E1 igZ + AMP liegen 0,16 €, hier wollen Sie nicht wirklich von Lohnunterschieden reden.
    Da hat auch jeder Unternehmer das Heft in der Hand u kann jederzeit mehr zahlen. es hier Bei uns ist alles transparent und für jeden nachvollziehbar. Beispiel: Nachtschichtzuschlag 0.00 bis 04.00 Uhr 20% Tarif und 20 % AT. Wir zahlen in der Region die höchsten Zeitarbeitslöhne, trotz igZ und BZA Anwendern.
    Darum geht es aber nicht. Selbst wenn ich nahe an equal Pay käme, könnte ich das Siegel nicht beantragen. Ohne DGB "Schutz" zählt nichts. Das finde ich sehr persönlich sehr unfair.
    Daher begrüße ich zum Beispiel das RAL – Siegel, offen für alle und daher nicht eingefärbt.
    Damit schließe ich für mich den Blog ab, da heute die neuen Löhne des AMP auf den Tisch gekommen sind. Jetzt greift die Aufzehrung in der E 1 bei uns und damit sind wir immer noch höher als die gekündigten DGB Tarife. Übrigens, zahlen Sie seit dem 01.01.2010 equal pay oder benutzen Sie die gekündigten Tarife?

    Mit freundlichen Grüßen aus Limburg

    Robert Schäfer
    Zertifizierter Personaldienstleister FH/AMP

  • #9

    Norbert Fuhrmann (Montag, 08 März 2010 16:51)

    Sehr geehrter Herr Schäfer,

    bei den Rechenbeispielen sollte man schon bei der Wahrheit bleiben und sich nicht "schön" rechnen. Damit verliert man an Glaubwürdigkeit!
    Das heisst:
    a)die Absenkung in den ersten 4 Monate wurde mal eben "vergessen" und
    b)den möglichen Einsatz zu Osttarifen im Westen "übersehen".

    Der korrekte Vergleich zum E1 Tarif des IGZ von 7,51 € ist im Fall
    a) 0,86 € und
    b) 1,51 €

    Korrektheit schafft Glaubwürdigkeit.

    Zum "neuen" Tarifvertrag des AMP, der erst zum 1.7.2010 gelten wird, werden wir dann Stellung nehmen, wenn der Text bekannt ist.

    Mit besten Grüßen aus Sindelfingen

    Norbert Fuhrmann

  • #10

    Robert Schäfer (Montag, 08 März 2010 17:24)

    Sehr geehrter Herr Fuhrmann,
    Sie haben Recht, Korrektheit schafft Glaubwürdigkeit. Es heißt im AMP Tarif...kann das Entgelt abgesenkt werden. Nicht MUSS, daher bleiben 0,16 €/Std. Unterschied. (Ost 1,36 €) Nur für die Unternehmer die Absenken hat ihr Einwand eine Richtigkeit.
    Aus meinen Beiträgen geht klar hervor dass wir diese Tarifmöglichkeit nicht nutzen.
    Übrigens, auf einer Anwendertagung wurde mit einer sehr großen und deutlichen Mehrheit die Abschaffung der Absenkung für den neuen Tarif gefordert.
    Meine Hauptforderung besteht daher immer noch. Sie sollten auch AMP Anwendern die Möglichkeit geben das Qualitätssiegel zu bekommen. Wir sind ZEITarbeit, unabhängig welcher Verband, wir sind eine Branche.

    MIt freundlichen grüßen aus Limburg

    Robert Schäfer
    Zertifizierter Personaldienstleister FH/AMP

  • #11

    Norbert Fuhrmann (Dienstag, 09 März 2010 07:44)

    Hallo Herr Schäfer,

    nun ist es klargestellt, Ihre "geringen Lohndifferenzen" sind aben doch größer und werden auch nachweislich stark genutzt. Wenn Sie dass nicht machen, ist das ok. Freiwillig kann ich in jedem Tarifvertrag mehr zahlen.

    Norbert Fuhrmann

  • #12

    fortenbacher (Dienstag, 16 März 2010 21:05)

    Sehr geehrter Hr. Schäfer,

    sie preferieren den AMP/CGZP-TV. Am Entgelt-TV kann es nicht liegen, denn die sind bei allen TV unterirdisch wie sie selbst bemerken wenn sie schreiben "Jetzt greift die Aufzehrung in der E 1 bei uns und damit sind wir immer noch höher als die gekündigten DGB Tarife".

    Ihre Bevorzugung des AMP-TV kann sich sachlich nur aus den Vereinbarungen des MTV/AMP erklären wo die Arbeitsbedingungen vereinbart sind.

    Deshalb interessiert es mich welches Qualitätsmerkmal des AMP-TV sie so überzeugt, dass sie ihn bevorzugen?

    Karl-H. Fortenbacher

  • #13

    Robert Schäfer (Montag, 22 März 2010 11:37)

    Sehr geehrter Herr Fortenbach,

    zunächst möchte ich sagen, dass ich den AMP Tarif nicht verteidige, sondern nur klarstellen möchte dass nicht jeder AMP Anwender verdammt werden soll. Es gibt mehr als genug Beispiele in der täglichen Praxis in denen iGZ u BZA Tarife zwar angewendet
    werden, die Mitarbeiter jedoch von vorne bis hinten XXX ausgenutzt werden.

    Bevor ich mein eigenes Unternehmen gründete, wendete ich mehrere Jahre den AMP Tarif an. Sie werden verstehen dass ich zum Zeitpunkt der Gründung nicht auch noch einen neuen Tarif erlernen wollte.

    Mfg R. Schäfer

  • #14

    fortenbacher (Mittwoch, 24 März 2010 22:01)

    Sehr geehrter Hr. Schäfer,

    ob über einem TV dgDGB -oder CGZP steht sagt selbstverständlich nichts aus über die Qualität des Anwenders.

    Allerdings haben die TV der CGZP mit INZ 2003 die schon ausgehandelten Eckwerte des DGB mit dem BZA zu Fall gebracht. (Die Eckwerte des DGB/BZA lagen in E1 bei ca. 8 Euro nach einigen Wochen Einarbeitungszeit).
    Der INZ später AMP lag bei 6,80 Euro. So begann die Rutschbahn nach unten. Deshalb stelle ich hinter jeden AMP-Anwender ein Fragezeichen was er sich dabei gedacht hat diesen TV anzuwenden.

    Sie schreiben:"Sie werden verstehen dass ich zum Zeitpunkt der Gründung nicht auch noch einen neuen Tarif erlernen wollte."
    Verstehen kann ich es, aber Leiharbeiter müssen da flexibler sein.

    mfG
    Karl-H. Fortenbacher

  • #15

    Robert Schäfer (Donnerstag, 25 März 2010 16:31)

    Sehr geehrter Herr Fortenbach,
    natürlich könnte ich jetzt jederzeit wechseln. Aber der AMP gibt mir die nötige Flexibilität die ich mir wünsche und diktiert mit nicht durch Sprachrohre andere Forderungen auf. Ohne den AMP würden die Tarife BZA u iGZ anders aussehen und für die AG der Zeitarbeit bestimmt nicht besser. Als AG will ich meine Interessen vertreten sehen und nicht die der Gewerkschaften oder einzelner Parteien. Außerdem versagt mir keiner meine MA außertariflich zu Entlohnen.
    So das war es für mich in diesen Blog. Melde mich gerne wieder zu interessanten Themen. Ich finde den Gedankenaustausch anregend, auch wenn hier manche alles durch eine bestimmte Brille sehen und andere verdammen^^.

    MfG R. Schäfer

  • #16

    Norbert Fuhrmann (Freitag, 26 März 2010 12:02)

    Hallo Herr Schäfer,

    Ihre Aussage zur besseren "Flexibilität" durch den AMP - Vertrag trifft genau den Kern. Sie sind "flexibel" durch die AG-Disposition von 120 Std Zeitkonto. Damit umgehen Sie halt die Verpflichtung von Garantiezahlungen bei Nichteinsatz. Dies ist ein entscheidender Nachteil für Arbeitnehmer.

    Norbert Fuhrmann

  • #17

    Robert Schäfer (Montag, 29 März 2010 09:16)

    Sehr geehrter Herr Fuhrmann, ich weiß nicht in welcher rosaroten Welt Sie persönlich wandeln, selbst in den allen anderen Wirtschaftszeigen gibt es mittlerweile "Zeitkonten" die es Arbeitgebern ermöglichen flexibel auf Auftragssituationen zu reagieren. Wenn Sie auch diese verdammen, dann bestätigt es nur Ihre Marschrichtung. Leider und das hört man auch immer wieder von Gewerkschaftsfunktionären, wird nur eine Seite gefordert. Bitte denken Sie immer daran, kein AG keine AN.
    Bereiche des ig-metall Tarifvertrag auf betrieblichen Ebenen sehen vor, dass sogar Mehrarbeit erst Ende eines Jahres nach EBIT beurteilt werden ob diese zur (bestimmte Anzahl) Auszahlung kommen oder nicht.
    Übrigens, was machen denn die anderen Anwender bei NICHT Einsatz? Wie handelt ein Arbeitgeber ohne Einsatzmöglichkeit? Nein Herr Fuhrmann, mir scheint es Sie haben den Blick für das wesentliche verloren und versteifen sich in einen Prediger gegen den AMP.
    Mit diesem Beitrag schließe ich für mich den BLOG, auf emotionale Predigen kann und will ich nicht mehr reagieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    R. Schäfer

  • #18

    Norbert Fuhrmann (Dienstag, 30 März 2010 11:55)

    Natürlich gibt es überall Zeitkonten. Jedoch sind diese in der Verfügungsgewalt von Mitarbeitern.

    Mit der "AMP-Regel" will man sich offensichtlich vor dem Garantielohn drücken.

  • #19

    e-sushi (Donnerstag, 06 Mai 2010 18:10)

    Hallo erst einmal!

    Per Zufall bin ich auf diese Seite geraten und erlaube mir, mich in diese anregende Diskussion kurz zu Wort zu melden.

    Ich sehe es nähmlich von der Seite des "Arbeitnehmers", bzw. "Leiharbeiters" und ich kann nur sagen: welcher Tarif letztendlich greift ist vom Grunde her völlig irrelevant.

    Zeitarbeitsfirmen, Vermittler und artverwandte Unternehmen und Institutionen erwarten motivierte, qualifizierte und einsatzbereite Mitarbeiter. Aber: motivierte Mitarbeiter sind Mitarbeiter die sich während der Arbeitszeit keine Gedanken darüber machen müssen ob sie am Monatsende die Miete bezahlen können oder nicht.

    Bekanntermaßen liegt die Pfändungsgrenze im niedrigsten Fall bei 930,- Euro... welches so gut wie der Armutsgrenze entspricht.

    In der Praxis bedeutet das, das wenn ein Zeit-Arbeiter sich nicht sicher sein kann das er MINDESTENS an oder über der Armutsgrenze von ca. 930,- Euro (ich glaube es waren € 913,- um genau zu sein) am Monatsende liegt, obwohl er seine Arbeitskraft, sein Wissen, seine Motivation sowie seine Fähigkeiten vollzeit zur Verfügung stellte... wird die Grundlage der Motivation und somit - für den Arbeitgeber - auch die Erlangung von befriedigenden Arbeitsergebnissen generell zerstört.

  • #20

    e-sushi (Donnerstag, 06 Mai 2010 18:11)

    Wenn wir mal Alle ganz ehrlich sind, müssen wir zugeben das wir ja alle vom grunde her Kapitalisten sind und es klar ist das das streben nach Gewinn, bzw. höherem Gehalt ein fester Grundpfeiler unseres Denkens ist. Unternehmen sind - soweit ich mich erinnere - ja sogar per Gesetz zu gewinnbringenden Wirtschaften verpflichtet.

    Doch irgendwann kommt irgendwo ein Punkt, an dem zu wenig gegeben und zuviel genommen wird. Diese Grenze heißt nicht umsonnst "Armutsgrenze". Ich finde es von meiner Perspektive aus deshalb auch etwas unnütz über Tarife und Cent-Beträge zu sprechen die in Gehälter irgendwo zwischen ALG2 (also "Harz 4") und der Armutsgrenze münden.

    Eigentlich beweist dies nähmlich nur das sich eine komplette Branche lieber gegenseitig unterbietet, anstatt dem jeweiligen Kunden zu sagen das "Qualität seinen Preis hat".

    Ich wundere mich eigentlich noch mehr wenn ich bedenke das vermittelnde Unternehmen doch eigentlich an der Differenz zwischen "das Zahlt der Kunde" und "das zahle ich als Gehalt" verdient. Ist es nicht ein kleines Armutszeignis eines jeden Vermittlers wenn er seine verkaufunfähigkeit zu schau stellt indem lieber weniger bezahlt wird anstatt selber mal daran zu arbeiten das der Kunde dem Vermittler mehr zahlt?

    Aber nein, vorsicht... der Kunde könnte durch das höhere End-Gehalt der Zeit- und Leiharbeiter plötzlich qualifizierte und darüber hinaus mitivierte Mitarbeiter bekommen. ;)

    Mann stelle sich weiter mit zynischem Zwinkern vor das der Kunde sich wohlmöglich wundern wird er das er endlich mal an einen Vermittler geraten ist der zwar "etwas teurer" ist aber wenigstens das bringt was er verspricht und der Kunde verlangt... und sogar mehr.

    Tja, Frage: beim Metzger gibt es doch auch keine Probleme bei der Frage: "darf's auch ein bisschen mehr sein?" Warum braucht es so lange bis es dann bei euch allen klingelt? Es ist nicht so schwer zu verkaufen das Qualität seine Preis hat... "Geiz" ist zwar "Geil" laut manch unternehmen, aber Geiz hat noch nie ein Abendessen oder die Miete bezahlt.

    Wie Herr Marx zo treffend sagte: "... Und es ginge mir nicht besser durch die Tatsache, dass diese Löhne gesetzlich abgesichert sind."

  • #21

    e-sushi (Donnerstag, 06 Mai 2010 18:12)




    Meine 2 Cent: Tarif hin oder her, und egal welche Gewerkschaft... generell sollte es einen garantierten Minimum-Netto-Monatsverdienst in Höhe der Armutsgrenze nach Vertragsabschluß für Vollzeitbeschäftigung als Zeit- oder Leiharbeiter geben.

    Warum auch nicht? Vermittler sollen ja schließlich auch vermitteln und ihre Dienstleistung verkaufen... die Arbeitnehmer/Leiharbeiter sind das Produkt und somit das Mittel zum Kapital! Und auch die Unternehmen sollen mal nachrechnen was ein Festangestellter so kosten würde... mit Abfindungen, zusätzliche Monatsgehälter und (auch wenn ich ein Mann bin) Sachen wie Mutterschutz etc. Dabei ist es nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers zu hungern oder zu bangen ob es für die Miete reichen wird weil der Vermittler seinen verkaufsorientierten Job nicht macht und der Unternehmer daraufhin auch logischerweise nicht zahlt wie er es sollte. Wenn das Ganze trotz "Vollzeit"-Versprechen dann in "icht genug Arbeit für ein überlebensfähiges Gehalt" resultiert, ist das leider nur eine 6 auf dem Zeugnis des Vermittlers. Da hilft dann auch kein Siegel mehr.


    Das Unternehmer so kontra-produktiv sein können scheint mir ein neu aufkeimendes Unikum welches in dieser Art und Weise wohl nur in Deutschland so zu finden ist. Ich hoffe es gibt noch andere wie Herr Marx; Menschen die mit Menschen arbeiten... nicht "Human Resources" die "Prozess-Optimiert" zur "Budget-Wages" sogar "On Demand" arbeiten sollen nur um festzustellen das es nicht zum Leben reicht.

    Ob bei dem Ganzen letztendlich ein toller Aufkleber für die Bürotür und ein nettes Zusatz-Logo für den Briefbogen gibt ist egal. Auch ist egal welcher Verein letztendlich gewinnt.

    Es geht hier nicht um Cent und Euro oder ein tolles Siegel was den einen besser macht als den anderen... solche Ego-Trips und Siegel-Liebschaften sowie Mitgliedschafts-Diskussionen sind etwas für den politischen Umtrunk am Abend. Es geht hier um erwartete Qualifikation und Motivation die nur durch gerechte Zahlung und Vertragseinhaltung gewahrt werden kann. Der Unternehmer der seine Mitarbeiter/Leiharbeiter/Zeitarbeiter gerecht bezahlt gewinnt einen Freund, wer da lieber mit dem Gesetz spiel, gewinnt nichts außer einen Haufen Papierkram, verschwendete Zeit und ein unbefriedeigendes, unwirtschaftliches Resultat: demotiviert Arbeitskraft die sich fragt warum es in manchen Fällen besser ist von ALG2 zu leben als von Zeitarbeit oder Leiharbeit, denn das wir meist schlechter bezahlt und erwartet wird ja schließlich auch noch was dafür.

    Jaja, Deutschland ist schon toll... alle streiten sich aber nichts ändert sich. Dennoch ist jeder Gedanke der Änderung ein Boden auf dem mal etwas Sinnvolles keimen könnte...

    Somit und in der Hoffnung das ich persönlich Heute bei meinem Vorstellungsgespräch bei einem der wenigen "Guten" gelandet bin, verbleibe ich mit besten Wünschen für alle die dies lesen und hoffe das bei allen Gesprächen, Ego-Trips, Verdammungen und Belobigungen das zum Schluß nicht vergessen wird das es hier tatsächlich um Menschen und um gesunden, unternehmerischen Menschenverstand geht. Es ist nun mal eine unumgängliche Tatsache: für gerechte, ehrliche Arbeit wird eine gerechte und ehrliche Gegenleistung erwartet. Alles andere katapultiert und zurück in's Mittelalter mir Leensherren und Vasallen. Wollen wir das wirklich? Die Geschichte zeigt immer wieder das das nicht funktioniert...

    Tja, ist wohl doch länger geworden. Sorry, aber das mußte mal gesagt werden.

    Mit freundlichsten Grüßen!

  • loading