Neutrale Beratung schafft Sicherheit für Kunden der Zeitarbeit
Die Risikoabschätzung bei der Beauftragung eines Zeitarbeitsunternehmens ist nicht erst seit der Schlecker-Affäre oder der Nachzahlungsproblematik für Anwender christlicher Tarifverträge zu einem wichtigen Punkt im Compliance Management großer mittelständischer Auftraggeber und Konzerne geworden.
Viele Unternehmen mussten in den vergangen Jahren lernen, dass eine schlechte Bezahlung und Behandlung der im eigenen Betrieb beschäftigten Zeitarbeitskräfte negative Folgen für Unternehmensreputation und –image nach sich ziehen können. Darüber hinaus bergen große Unterschiede zwischen Stammbelegschaft und Zeitpersonal enormes Konfliktpotential am Arbeitsplatz und wirken sich in aller Regel schlecht auf Motivation und Produktivität aus.
Neben diesen eher weichen Faktoren besitzen diverse Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesarbeitsgerichts insofern Gefahrenpotential für Kunden von Zeitarbeitsfirmen, als dass diese in Haftung für Sozialversicherungsbeiträge genommen werden können, sollte ihr Personaldienstleister aufgrund der Anwendung eines nichtigen christlichen Tarifvertrags Insolvenz anmelden müssen.
Wurden die Bedingungen in der Zeitarbeit in den letzten Jahren im Regelfall eher lasch kontrolliert, haben sich die Vorzeichen durch die neue Zuständigkeit des Zolls erheblich verschärft. Die Einhaltung von Lohnuntergrenzen, illegale Überlassung, das Abschließen von Scheinwerkverträgen – diese und weitere Vergehen werden nun in einer deutlich höheren Taktzahl verfolgt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
Die vorgenannten Rahmenbedingungen zwingen Auftraggeber geradezu sich ein genaueres Bild über die von ihm beauftragten Zeitarbeitsfirmen zu machen. Diese Maßgabe gilt rückwirkend für die vergangenen acht Jahre sowie im Hinblick auf zukünftige Beauftragungen.